Hier finden Sie die für das Sprachprogramm des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales entwickelten Qualitätsstufen.
Die Bildungs- und Arbeitsmarktträger in Hessen können sich über das Programm BQS+ mit der Antragsstellung für eine der drei Qualitätsstufen entscheiden. Dafür müssen folgende Kriterien und Anforderungen beachtet werden.
Aber auch für alle, die sich für den Einsatz von berufsqualifizierender Sprache interessieren, sind diese Kriterien und Anforderungen Grundlage. Bisher ist eine Förderung nur in Hessen möglich.
Wenn Sie an der berufsqualifizierenden Sprachbildung interessiert sind, wenden Sie sich an unser Team.
Im Rahmen der ersten Qualitätsstufe sollten folgende Kriterien erfüllt sein:
Konzept der Sprachförderung:
Professionalität der Lehrpersonen:
Kollaboration der Lehrpersonen:
Lehrmaterialen:
Auf dieser zweiten Qualitätsstufe wird ein fortgeschrittener Ansatz der berufsqualifizierenden Sprachförderung verfolgt. Folgende Kriterien sollten erfüllt sein:
Diese dritte Qualitätsstufe verfolgt nicht nur eine qualitativ hochwertige Sprachförderung, sondern zeichnet sich durch einen didaktisch, konzeptionell und organisatorisch ganzheitlichen Ansatz der berufsqualifizierenden Sprachförderung aus. Folgende Kriterien sollten daher erfüllt sein: